Rechtliches
Erklärung zur KI-Verordnung
Stand: 30. September 2026
Version 1.0 · Zuletzt aktualisiert: 30. September 2026
Diese Seite erklärt, wie sich System1 Models zur KI-Verordnung der EU verhält (Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744), und was das für Sie als Kunde bedeutet. Es handelt sich um unsere eigene Einschätzung unserer Rolle und Pflichten, nicht um ein Zertifikat. Für einen Dienst wie unseren gibt es keine Konformitätsbewertung und keine amtliche Zertifizierung, und wir beanspruchen keine.
1. Was der Dienst tut
Die System1-Models-API erhält eine Situation und von Ihnen vorgegebene Antwortoptionen und liefert für jede Option eine Wahrscheinlichkeit. Sie führt keine Gespräche mit Menschen und erzeugt weder freien Text noch Bilder, Audio oder Video. Wie Sie die Ausgabe in Ihrem Produkt verwenden, entscheiden Sie.
2. Die Modelle und unsere Rolle
- Die Modelle sind unverändert betriebene Open-Weight-Modelle externer Entwickler.
s1-fastnutzt Plumb-4B (Linie Qwen3.5-4B, Alibaba Cloud),s1-pronutzt Winnow-12B (Linie Gemma 4 12B, Google), beide unter der Apache License 2.0. Wir trainieren, verfeinern, verschmelzen oder verändern ihre Gewichte nicht und verwenden Ihre Daten nie zum Training. Autoren, Revisionen und Lizenzen stehen unter Modell-Lizenzen. - Wir sind nicht Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Pflichten für solche Modelle (Art. 53 und 54, in Kraft seit 2. August 2025) treffen die Entwickler, die diese Modelle trainiert und veröffentlicht haben. Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Juli 2025) wird ein nachgelagerter Akteur erst dann zum Modellanbieter, wenn er ein Modell mit erheblichem Trainingsaufwand verändert. Wir verändern die Modelle überhaupt nicht. Dokumentation und Informationen zu den Trainingsdaten der zugrunde liegenden Modelle stammen aus den Modellkarten ihrer Entwickler; die Links stehen unter Modell-Lizenzen.
- Wir stellen den API-Dienst von System1 Models bereit. Wir sind für den Dienst verantwortlich, den wir betreiben: seine Zweckbestimmung, seine Grenzen, die Informationen auf dieser Seite und den Umgang mit Missbrauch.
- Sie sind Betreiber oder Anbieter Ihres eigenen KI-Systems. Wenn Sie die API in Ihr Produkt einbauen, bestimmen Sie Zweck und Einsatzkontext. Ihre Pflichten ergeben sich aus dieser Nutzung (Abschnitt 4).
3. Welche Pflichten heute gelten und was wir tun
| Regel der KI-Verordnung | Gilt seit | Was wir tun |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | 2. Februar 2025 | Unsere Nutzungsrichtlinie verbietet jede verbotene Praktik. Sie bindet Sie und Ihre Endnutzer. Bei Missbrauch sperren wir Schlüssel. |
| KI-Kompetenz (Art. 4) | 2. Februar 2025 | Wer den Dienst betreibt, arbeitet täglich mit diesen Modellen. Diese Seite und unsere Dokumentation beschreiben, was die Modelle können und was nicht, und unterstützen so die KI-Kompetenz Ihres Teams. |
| Transparenz bestimmter KI-Systeme (Art. 50) | 2. August 2026 | Die API interagiert nicht direkt mit natürlichen Personen und erzeugt keine synthetischen Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte. Die Kennzeichnungspflichten des Art. 50 werden durch die API in der gelieferten Form daher nicht ausgelöst. Interagiert Ihr Produkt mit Menschen oder erzeugt es Inhalte, müssen Sie Art. 50 für Ihr Produkt erfüllen (Abschnitt 4). |
| Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 und Anhang III) | 2. Dezember 2027 (Anhang III, in geänderter Fassung) | Der Dienst ist für keinen Hochrisiko-Zweck bestimmt. Unsere Nutzungsrichtlinie verbietet Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung für Personen, die ausschließlich auf der Ausgabe des Dienstes beruhen und ohne echte menschliche Prüfung getroffen werden. |
4. Was Sie tun müssen
- Nutzen Sie den Dienst nur im Rahmen unserer Nutzungsrichtlinie und geben Sie deren Regeln an Ihre Endnutzer weiter.
- Interagiert Ihr Produkt mit Menschen, informieren Sie sie, wo Art. 50 Abs. 1 dies verlangt, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben. Erzeugt oder verändert Ihr Produkt Inhalte, erfüllen Sie die Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten des Art. 50.
- Setzen Sie den Dienst in einem Hochrisiko-KI-System ein (zum Beispiel in Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe oder beim Zugang zu wesentlichen Leistungen), sind Sie für die Anforderungen an dieses System verantwortlich. Sagen Sie uns vorher Bescheid. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir diesen Einsatz unterstützen können.
- Testen Sie die Modelle für Ihren Anwendungsfall und überwachen Sie ihre Ausgaben. Wahrscheinlichkeiten können für Ihre Daten falsch oder schlecht kalibriert sein, und die Leistung unterscheidet sich je nach Sprache und Fachgebiet.
- Fördern Sie die KI-Kompetenz der Personen in Ihrer Organisation, die den Dienst nutzen (Art. 4).
5. Zweckbestimmung und bekannte Grenzen
- Zweckbestimmung: schnelle, kostengünstige Klassifikation und Auswahl zwischen von Ihnen vorgegebenen Optionen, als Baustein in Software, die Sie steuern.
- Nicht bestimmt für: die alleinige Grundlage von Entscheidungen über Personen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung; Praktiken, die nach Art. 5 verboten sind; sicherheitskritische Steuerung ohne unabhängige Schutzmaßnahmen.
- Bekannte Grenzen: Die Modelle können mit hoher Sicherheit falsch liegen, Verzerrungen aus ihren Trainingsdaten wiedergeben und sind nicht für jede Sprache und jedes Fachgebiet evaluiert. Unsere Benchmarks zeigen, wo sie hinter anderen Modellen zurückliegen.
6. Änderungen und Kontakt
Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich das Recht, die Leitlinien der Kommission oder unsere Modelle ändern. Sollten wir jemals selbst Modellgewichte verändern, prüfen wir unsere Rolle vorher neu und passen diese Seite an. Fragen und Hinweise auf Missbrauch an info@productivity-boost.com.